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Resolution Tempo 50


Resolution für ein sofortiges 50 km/h Tempolimit für Güterzüge in den Wohngebieten am Rhein!


Gilt für die Regionen Mittelrheintal und Rheingau. Betrifft alle Güterzüge
 
Die Bürgerinnen und Bürger der Regionen Mittelrheintal und Rheingau fordern die Bundesregierung und die Deutsche Bahn auf, ein sofortiges Tempolimit für Güterzüge innerhalb der Ortschaften und Wohngebiete zu erlassen. Im Rechtsfall behält sich Pro Rheintal vor, ein sofortiges Nachtfahrverbot zu fordern, für das bereits 2013 mehr als 10.000 Unterschriften gesammelt wurden.
 
Begründung
 
I. Das Maß der Zumutbarkeit ist nach fast zwei Jahrzehnten über- mäßigen Bahnlärms mit nächtlichen Spitzenpegeln über 100 dB(A) medizinisch und rechtlich weit überschritten. Lärm als langsamer Agent des Todes, steigert seine Wirkung von Jahr zu Jahr und berührt damit unabwägbare Grund- und Menschenrechte!
 
II. Anhaltender Stress und Schlafstörungen führen zu einer Vielzahl von Herz-Kreislauf-Erkrankungen über Stoffwechselkrankheiten, psychi- sche Erkrankungen und Diabetes bis hin zu Herzinfarkten, Schlaganfäl- len und Krebs.
 
III. Der derzeitige Zustand der Bahn mit einem Sanierungsbedarf, der an die 100 Milliarden Euro heranreicht, gibt auf Jahrzehnte keine Perspektive auf Entlastung. Im Gegenteil, zu befürchten ist, dass mit veralteter Technologie und Infrastruktur bei intensiverem Verkehr noch mehr Lärm und Unfälle mit gravierenden Auswirkungen bevorstehen.
 
IV. Bahn und Bundesregierung konnten über 20 Jahre keine wirksamen Lärmschutzlösungen präsentieren, die vor 2050 – 2070 eine spürbare Reduzierung von Bahnlärm ermöglichen. Dennoch kündigen sie eine weitere Intensivierung des Bahnverkehrs und damit der Lärmbelastung an.
 
V. Die rechtliche Handhabe für ein Tempolimit, bis hin zu einem sofortigen Nachtfahrverbot, leitet sich aus technisch/physikalischen, grundrechtlichen, gesundheitspolitischen, sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Interessenabwägungen ab. Aufgrund der fehlenden Aktualisierung und Pflege von Fahrwegen und Fahrzeugen, die im Rennovierungsbedarf zum Ausdruck kommt, kann man nicht länger von einer Interessenabwägung ausgehen. Die Tauglichkeit für heutige betriebliche Anforderungen fehlt. 50 Jahren alten Waggons, bis zu 90 Tonnen schwer beladen, 100 km/h schnell an wartenden Menschen auf den Bahnsteigen und an Häusern vorbeizurasen zu lassen erweist sich selbst in perfektem Zustand als ein untragbares Risiko. Lärmemissionen von 120 dB Lautstärke, begleitet von Erschütterungen, verhindern Schlaf und Erholung, sind gefährlich und ein Verstoß gegen Grundrechte!
 
VI. Das Regelwerk des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und seiner 16. Verordnung ist in hohem Maße novellierungsbedürftig. Nach dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand sind Lärmwerte wie im Mittelrheintal unter keinen Umständen zulässig. Folgende Missstände bedürfen einer sofortigen Reaktion seitens der Bundesregierung:

Doppelte Lautstärke an Bestandsstrecken
Fehlende Berücksichtigung aller einwirkenden Lärmquellen


Rechnerisch manipulierte Darstellung der einwirkenden Schallwerte


Fehlende Quellen-Grenzwertvorgaben für Fahrzeuge und Fahrwege


Ignoranz ggüb. der gesundheitlichen Wirkung der Immissionen


Außerhalb jeder Norm stehende Privilegierung der Bahn
 
Die Bundesregierungen und das gesamte Parlament stehen hierfür tatenlos seit fast 50 Jahren in direkter Verantwortung!
 
Auch die EU-Kommission gewährt ihren Mitgliedstaaten das Recht und die Möglichkeit in besonders betroffenen Gebieten besondere Maßnahmen zu treffen. Wie könnte es auch anders sein. Ebenso hält die UNESCO ein „Tempo 50 Limit,“ zwingend erforderlich, um den Welterbestatus nicht zu gefährden! (Rote Liste)
 
VII. Bahnlärm wird begleitet von schweren Erschütterungen, die bisher staatlicherseits völlig unberücksichtigt bleiben.
 
Eine Reihe der physikalischen Ereignisse die im Zusammenhang mit bis zu 90 Tonnen schweren Güterwaggons bei Tempo 100 km/h noch auftreten, lassen sich mit keiner der derzeit verfügbaren Schallschutz-Maßnahmen aufhalten. Lärm und Erschütterungen können deshalb nur durch weniger Energiezufuhr und das heißt durch ein Tempolimit begrenzt werden.
 
Innerhalb von Ortschaften darf niemand 100 km/h fahren!
 
Die positive Wirkung eines Tempolimits wird von Medizinern nicht nur durch die Halbierung der Lautstärke sondern auch durch den geringeren Schreckfaktor begründet.
 
Der/die Unterzeichner/in fordern aus diesen Gründen ein sofortiges 50 km/h-Tempolimit innerorts und in Wohngebieten.

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