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Resolution gegen Bahnlärm unterzeichnen


Resolution für ein bundesweites Aktionsprogramm gegen Bahnlärm und Erschütterungen

Pro Rheintal fordert den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, unverzüglich nachfolgend beschriebene Maßnahmen gegen Bahnlärm zu beschließen und umzusetzen:

I. Sofortiges Nachtfahrverbot für laute Güterwaggons
Die Bundesregierung möge die Definition für "laute Güterwaggons" an gesundheitlichen Kriterien bemessen und nicht an technischen Spezifikationen wie den TSI-Vorschriften. Das Schienenlärmschutz-Gesetz muss sich entsprechend auf die Richtwerte der Weltgesund-heitsorganisation beziehen und nicht auf die TSI-Vorschriften.

II. Tempolimit innerhalb der Ortschaften und Wohngegenden
Die Bundesregierung möge eine Verordnung erstellen, die aus Lärmschutz wie aus Sicherheitsgründen für Güterzüge innerhalb geschossener Ortschaften ein Tempolimit von 50 km/h vorschreibt.

III. Gesamt-Verkehrslärmberücksichtigung
Die Bundesregierung möge die schon in den letzten Koalitions-vereinbarungen enthaltene Gesamtlärmberücksichtigung von Bahnlärm, Straßenlärm und Fluglärm, an einem Einwirkungsort, endlich umsetzen und dabei Zeitpunkt, Dauer, Art, Richtung und Lautstärke aller Lärmquellen berücksichtigen.

IV. Mittelungspegel ersetzen
Die Bundesregierung möge beschließen, dass anstelle von Mittelungspegeln die keine gesundheitliche Bewertung zulassen künftig C-bewertete Vorbeifahrtpegel plus Maximalpegelhäufig-keiten die Berechnungsgrundlage für Bahnlärm bilden.

V. Bestandschutzaufhebung auf den Europäischen Verkehrskorridoren
Maximaler Schutz auf den maximal belasteten Verkehrskorridoren. Es darf für die neu eingerichteten europäischen Verkehrskorridore keinen Bestandsschutz geben. So durchgängig wie die Belastung ist, die sich aus Streckenausbau und -ertüchtigung ergibt, so durchgängig muss auch der maximale Lärmschutz auf der gesamten Strecke sein. Eine entsprechende Verordnung ist seit langem überfällig!

VI. Detaillierte Emissionsvorgaben für Fahrzeuge und Fahrwege
Die Bundesregierung möge akustische Vorgaben und Grenzwert-festlegungen für die Erstellung von Fahrzeugen und Fahrwegen beschließen. Sie sind der Schlüssel zu kosteneffektivem und wirksamen Lärmschutz. Bisher sind solche Vorgaben entgegen der in §38 BImSchG vorgesehenen Festlegungen über die Beschaffenheit von Fahrzeugen und Fahrwegen bisher ausgebleiben. Das resultierte in katastrophale Lärmschutzkosten und katastrophale Lärmemissionen an Schienenwegen. Eine umgehende akustische Überprüfung aller Fahrzeuge und Fahrwege ist daher unumgänglich und ein weiteres Herausschieben der seit 1974 angestrebten Lärmschutzziele nicht akzeptabel.

VII. Den Schutz vor Erschütterungen ins BImSchG aufnehmen
Die Bundesregierung möge beschließen, dass der Schutz vor Erschütterungen durch die Bahn vollumfänglich in das Immissionsschutzgesetz aufgenommen wird und mit klaren Grenzwerten und Maßnahmenverordnungen versehen wird. Technischer Schutz vor Erschütterungen ist wie beim Lärmschutz durch Maßnahmen an Fahrzeugen und Trassen möglich und aus gesundheitlichen Gründen unablässig.

VIII. Güterverkehr künftig außerhalb von Wohngebieten führen
Die Bundesregierung möge beschließen, dass Neubaustrecken mit überwiegendem Güterverkehr nicht mehr durch Wohngebiete geführt werden dürfen. Für Bestandsstrecken mit überwiegendem Güterverkehr sind Umfahrungen zu bauen, damit die Anwohner weitgehend von Lärm, Erschütterungen und Gefahrgutunfällen verschont werden.

IX. Das Schienennetz sollte insgesamt besonders überwacht und Schienen regelmäßig geschliffen werden
Nur so lässt sich auf Dauer ein ordnungsgemässer Schienen- und Radzustand erreichen. Schienenstöße ebenso wie Flachstellen an den Rädern führen zu Schäden und Folgeschäden an Fahrzeugen und Fahrwegen. Auch zum Schutze der Sicherheit von Bahnlinien ist eine regelmäßige Überwachung und Behebung von Fehlern unumgänglich.

X. Novellierung des BImSchG mit Anspruch auf Lärmschutz
Der absolute Vorrang in unserer Verfassung gebührt dem Schutz von Leib und Leben. Menschen haben daher das Recht, nachts schlafen zu dürfen, denn sie haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Die gesundheitsschädigende Wirkung von Lärm auf die menschliche Gesundheit ist zweifelsfrei nachgewiesen. Sie beginnt schon bei geringen Lärmpegeln von 45 dB(A). Bei hohen Lärmpegeln muss man von akuter Gesundheitsgefährdung ausgehen. Entsprechend muss das Gesetz sich schützend vor die Menschen stellen. In seiner jetzigen Form geschieht das nur symbolisch und es überlässt es dem Staat, freiwillig zu handeln oder auch nicht. Angesichts der hohen Lärm- und Verkehrsbelastungen ist dies nicht länger tragbar. Hier besteht sofortiger gesetzlicher Handlungsbedarf durch die in dieser Resolution aufgeführten Forderungen und eine Einhaltung der von der Weltgesundheitsorganisation vorgegebenen Grenzwerte.

Boppard, 2022, Bürgernetzwerk Pro Rheintal

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