RESOLUTION
Die Teilnehmer des Internationalen Bahnlärm-Kongresses 2015 in Boppard fordern den Deutschen Bundestag auf, den grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates für Gesundheit und Eigentum seiner von Verkehrslärm betroffenen Bürger durch eine gesetzliche Einführung von Lärmsanierungspflichten auch für unverändert bestehende Verkehrsanlagen noch in der 18. Legislaturperiode nachzukommen und dabei verkehrsübergreifend den Gesamtlärm von Straßen- und Schienenwegen als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen, wie es bereits in Entschließungen des Bundesrats von 1990 und 1996 gefordert und im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vom November 2013 vereinbart wurde.
Weiterhin fordern wir den Deutschen Bundestag auf, die Bestandsschutz-einschränkende Definition wesentlicher Änderungen auch auf funktionale Erweiterungen wie die Erhöhung der Zugfrequenzen, Erhöhung der Achslasten, Erhöhung der Geschwindigkeit, Erhöhung der nächtlichen Zugfrequenzen und andere Lärm mehrende Maßnahmen auszudehnen.