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Resolution gegen Bahnlärm unterzeichnen


Resolution für ein bundesweites Aktionsprogramm gegen Bahnlärm und Erschütterungen

Die Initiativen gegen Bahnlärm fordern den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, unverzüglich wirksame Maßnahmen gegen Bahnlärm zu beschließen und umzusetzen:

I. Sofortiges Nachtfahrverbot für laute Güterwaggons
Die Bundesregierung möge eine Verordnung erlassen, die für alle Waggons mit Graugussbremsen oder mit defekten Rädern (Flachstellen, Radausbrüche) ein sofortiges Nachtfahrverbot vorschreibt.

II. Umrüstung auf lärmarme Bremsen bis 2018
Die Bundesregierung möge eine Verordnung erstellen, die bis spätestens 2018 bei allen Fahrzeugen eine Umrüstung auf lärmarme K- oder LL-Sohle-Bremsen bewirkt. Ab 2018 sollte ein Verbot für alle Graugussbremsen oder Waggons mit beschädigten Rädern gelten. Ziel muss eine möglichst schnelle und gleichzeitige Umrüstung sein, um Schienen und Räder in einem einwandfreien Zustand halten zu können.

III. Zusätzliche Pilotprojekte und Budgets
Die Bundesregierung möge in Fortführung des Konjunkturpakets II die „Pilotprojekte für Lärmschutz“ weiter ausbauen und insbesondere für die Rheinschiene mit dem Lärmbrennpunkt Oberes Mittelrheintal ein zusätzliches Budget von 50 – 100 Mio. Euro pro Jahr verabschieden, um Maßnahmen wie z. B. Schienenkonditionierer, Schienenstegdämpfer, kleine Lärmwände, Schwellen- und Unterschottermatten einsetzen zu können.

IV. Regelsanierung auf 250 Mio. Euro pro Jahr aufstocken
Die Bundesregierung möge beschließen, das Regelsanierungsprogramm an Bahnlinien auf 250 Mio. Euro pro Jahr aufzustocken, um im Laufe der nächsten 10 Jahre dieses Programm abzuschließen und den betroffenen Menschen nach 40 Jahren Wartezeit (dann 50 Jahre) endlich den erforderlichen Minimalschutz vor Lärm zukommen zu lassen.
Die Maßnahmen des Programms sollten anstelle der Standardlösung (Schallschutzfenster und Lärmschutzwände) auf kombinierte innovative Maßnahmen umgestellt werden. Maxime muss die jeweils optimale Wirksamkeit durch Ausrichtung auf die örtlichen akustischen Verhältnisse sein.

V. Mittelungspegel-Regelung durch Spitzenpegel-Häufigkeits-Regelung ersetzen
Die Bundesregierung möge beschließen, dass – ähnlich wie beim Fluglärmgesetz bereits geschehen – die Mittelungspegel-Regelung durch eine Spitzenpegel-Häufigkeits-Regelung ersetzt oder ergänzt wird. Ausschlaggebend darf nicht länger der Kostenfaktor, sondern muss der Gesundheitsfaktor sein, denn Bahnlärm macht krank und kann Menschen umbringen.

VI. Der Begriff der „wesentlichen Änderung“ muss im BImSchG neu definiert werden
Die Bundesregierung möge beschließen, dass die Definition der „wesentlichen Änderung“ durch eine dem Schutz vor Immissionen gerecht werdende Definition ersetzt wird. Als „wesentlich“ sollte danach jede Änderung angesehen werden, die für die ansässige Bevölkerung eine nachweisbar höhere Lärmbelastung darstellt. Dabei spielt die Häufigkeit und Dauer der Belastung ebenso eine Rolle wie die Höhe der ermittelten Lärmwerte. Die gesundheitlich relevanten Grenzwerte dürfen auf keinen Fall weiter überschritten werden, so wie dies heute – und das inzwischen seit 40 Jahren – leider noch an allen Bestandsstrecken der Fall ist.

VII. Den Schutz vor Erschütterungen ins BImSchG aufnehmen
Die Bundesregierung möge beschließen, dass der Schutz vor Erschütterungen durch die Bahn vollumfänglich in das Immissionsschutzgesetz aufgenommen wird und mit klaren Grenzwerten und Maßnahmenverordnungen versehen wird. Technischer Schutz vor Erschütterungen ist wie beim Lärmschutz durch Maßnahmen an Fahrzeugen und Trassen möglich. Im Einzelfall können auch einzelne Häuser von Erschütterungen entkoppelt werden.

VIII. Güterverkehr künftig außerhalb von Wohngebieten führen
Die Bundesregierung möge beschließen, dass Neubaustrecken mit überwiegendem Güterverkehr nicht mehr durch Wohngebiete geführt werden dürfen. Für Bestandsstrecken mit überwiegendem Güterverkehr sind Umfahrungen zu bauen, damit die Anwohner weitgehend von Lärm, Erschütterungen und Gefahrgutunfällen verschont werden.

IX. Das Schienennetz sollte insgesamt besonders überwacht und regelmäßig geschliffen werden
Nur so lässt sich auf Dauer ein glatter Schienen- und Radzustand aufrechterhalten. Schienenstöße ebenso wie Flachstellen an den Rädern führen zu Schäden und Folgeschäden wie Verriffelungen und Deformierungen durch Radsprünge in Kurven. Auch zum Schutze der Sicherheit von Bahnlinien ist eine regelmäßige Überwachung und Behebung von Fehlern unumgänglich.

X. Novellierung des BImSchG mit Anspruch auf Lärmschutz
Menschen haben das Recht, nachts schlafen zu dürfen, und sie haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Der absolute Vorrang in unserer Verfassung gebührt dem Schutz von Leib und Leben. Das resultiert aus der Werteordnung des Grundgesetzes, das ist der Vorbehalt im öffentlichen Verwaltungsrecht und das ist auch ein humanitäres Anliegen.
Die gesundheitsschädigende Wirkung von Lärm auf die menschliche Gesundheit ist zweifelsfrei nachgewiesen. Sie beginnt schon bei geringen Lärmpegeln von 45 dB(A). Bei hohen Lärmpegeln muss man von akuter Gesundheitsgefährdung ausgehen. Entsprechend muss das Gesetz sich schützend vor die Menschen stellen. In seiner jetzigen Form geschieht das nur symbolisch und es überlässt es dem Staat, zu handeln oder auch nicht. Angesichts der hohen Lärm- und Verkehrsbelastungen ist dies nicht länger tragbar. Hier besteht sofortiger gesetzlicher Handlungsbedarf.

Boppard, 3. Juli 2013, Pro Rheintal

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