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So wird man den Lärm los!
Die Tatsache, dass Schienenverkehr zunehmend nachts abgewickelt wird, dass Schienenfahrzeuge und Strecken immer älter werden und heute doppelt so laut sind wie vor 40 Jahren und dass Schienenlärm begleitet wird von Erschütterungen, sorgt für alarmierende Zustände, die Menschen aus dem tiefsten Schlaf reißen können und die nach dem Grundgesetz den Staat zwingen, Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen zu schützen.
Schienenlärm muss jetzt massiv durch unterschiedliche Maßnahmen bekämpft werden, denn es ist ein krankmachender Mix aus Schall und Erschütterungen, der nach dem Grundgesetz den Menschen nicht länger zugemutet werden darf!
Es ist 30 dB(A) zu laut und die Häuser beben
Selbst nach den derzeitigen Grenzwerten und Berechnungsmethoden sind Güterwaggons rund 30 dB(A) zu laut. Dabei sind Erschütterungen und Infraschall ebenso wenig berücksichtigt wie der Schall aus anderen Quellen (Gesamtlärmbetrachtung). Nach dem Grundgesetz, das haben Verwaltungsgerichte deutlich gemacht, zählt die Gesamtlärmimmission mit allem, was Leben und Gesundheit der Betroffenen gefährden könnte.
Ein Bündel an Maßnahmen ist gefordert
Daher braucht es mehr als Einzelmaßnahmen, denn Bahnlärm ist eine komplexe Anhäufung unterschiedlicher Quellen, aus denen Lärm und Erschütterungen hervorgehen. Schalldämmung verhindert keine Erschütterungen und Erschütterungsdämmung keinen Schall. Deshalb sind abgestimmte Maßnahmenpakete für die jeweilige lokale Situation festzulegen, denn es hängt vom jeweiligen Streckenabschnitt sowie der Topografie und Bebauung ab, welche Maßnahmen wirksam und in welchen Kombinationen geeignet sind.
Lärm halbieren reicht nicht einmal fürs Nötigste
Durch die geplante Umrüstung der Bremsen und durch Schienenschleifen können realistisch ca. 10 dB(A) an Lärmreduktion erzielt werden, so dass es immer noch 20 dB(A) zu laut ist. Es bedarf also weiterer Maßnahmen-Kombinationen, um die übrigen
20 dB(A) zu dämpfen und die Einwirkung von Erschütterungen und Infraschall zu regulieren. Der aktuelle Zielwert liegt nachts bei 49 dB(A) außen am Haus gemessen und langfristig bei 40 dB(A) außen am Haus gemessen.
Güterverkehrskorridore ohne Bestandsschutz
Milliarden wurden und werden investiert, um die Europäischen Güterverkehrskorridore zu Hochleistungsstrecken auszubauen. Vierspurig soll der Schienenverkehr durch die Regionen rollen. Tag und Nacht und ohne Pause. Das geht nicht ohne entsprechende Lärmvorsorge, auf die Anwohner nach dem Grundgesetz einen Anspruch haben. Der Bestandsschutz muss für die Korridore aufgehoben und den Anwohnern ein Anspruch auf die 11 dB niedrigeren Vorsorgewerte eingeräumt werden.
Die Gesamtlärmsituation zählt
Schluss mit dem „Schönrechnen“ und der „freiwilligen Leistung“. Was in Zukunft zählt, ist die Gesamtlärmsituation und die Tatsache, dass Menschen ihren Stresshormonspiegel nur langsam wieder abbauen, was ihnen entlang der Korridore nicht mehr gelingen dürfte. Darum: Alles, was Lärm macht, zählt und muss mit berücksichtigt werden.
Nicht akzeptable Form der Berechnung
Dabei ist die derzeitige Form der Mittelung nicht akzeptabel. Die Maximalpegel liegen zwischen 90 und 110 dB(A). Relevant ist nicht ein mathematischer Durchschnittswert, den noch kein Mensch auf dieser Welt gehört hat, sondern relevant ist, was die Menschen wach und krank macht. Gebraucht als Einzahlwert wird ein durchschnittlicher Maximalpegel, der die Lebenswirklichkeit widerspiegelt und in dieser Höhe entsprechend dem Abstand zur Quelle auch wahrgenommen wird.
Lärm und Erschütterungen nachhaltig an der Quelle reduzieren
Schallschutz an Schienenwegen bedeutet, dass man Schall und Erschütterungen berücksichtigen und beides von der Quelle ausgehend in Anregung, Abstrahlung Ausbreitung und Einwirkung bekämpfen muss. Dabei gilt die Regel, dass man Schall und Erschütterungen, die man nicht entstehen lässt, auch nicht zu bekämpfen braucht bzw. geringere Schall- und Erschütterungswerte anschließend sehr viel wirksamer und kosteneffektiver bekämpft werden können.
Fahrzeuge und Fahrwege nachhaltig in guten Zustand versetzen
Die Anregung von Schall und Erschütterungen reduziert man an der Quelle, indem Räder und Schienen nachhaltig in einen einwandfreien Zustand versetzt werden und die Gleisbetten elastisch ausgeführt bzw. durch Unterschottermatten und Besohlungen entkoppelt und flexibel gehalten werden. Auch das Material selbst, die Form der Schienen, Schwellen und Räder und deren Lagerung spielen eine zentrale Rolle.
Zusätzliche Lärmquellen zusätzlich behandeln
Gleichzeitig müssen die Geräusche von Lüftern, Getrieben und Stromabnehmern und die Resonanzkörper in den Wagenaufbauten soweit wie möglich gedämpft werden. Darüber hinaus gibt es Maßnahmen der Dämpfung (Raddämpfer, Schienenstegdämpfer) sowie der Instandsetzung und Kontrolle (Monitoring) für Räder, Schienen und Gleisbetten.
Die Schallabstrahlung durch Absorption und Abschirmung gering halten
Als Nächstes geht es darum, die Abstrahlung von Schall möglichst gering zu halten. Dazu dienen Maßnahmen zur Abschirmung von Schienen, Rädern, Lüftern, Getrieben, wie beispielsweise Schienenstegabschirmungen sowie Radkappenabsorber, Radschallabsorber und Schallschürzen an den Waggons.
Die Schall-/Erschütterungsausbreitung verhindern durch Abschirmung und Absorption
Zudem geht es darum, die Ausbreitung des Schalls so weit wie möglich abzuschirmen oder zu absorbieren. Hierzu gibt es bauliche Maßnahmen wie Lärmschutzwände in unterschiedlichster Ausführung, Wälle, Tieflagen, Tunnel, Einhausungen bis hin zur Verlagerung von Trassen aus den Wohnsiedlungen heraus. Erschütterungen können
in der Ausbreitung über das Erdreich begrenzt und durch schwere Lärmschutzwälle oder Gabionenwände bzw. durch Isoliergräben längs zur Strecke und zwischen Haus und Strecke aufgehalten werden.
Die Schall- und Erschütterungseinwirkung an und in Gebäuden reduzieren
Schließlich gilt es direkt an den Häusern Maßnahmen zu treffen und durch weitere Abschirmungen, aber auch durch Gräben oder Entkopplung gegen Erschütterungen, bzw. an und in den Häusern, die Schalleinwirkung, Reflexion, Sekundärschall und Körperschall bzw. Infraschall zu verhindern. Dieser sogenannte „Passive Lärmschutz“ sollte nur in letzter Instanz notwendig sein, denn er ist oft mit enormen Kosten und Einschränkungen für die Betroffenen verbunden.
Boppard, den 16. April 2015
Frank Gross
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