Kompendium-2012-2-Korr 16.02.2012 9:05 Uhr Seite 60 Probedruck C M Y CM MY CY CMY K Wir hoffen, es ist die Fehleinschätzung von Lärm- wirkungen, die uns veranlasst hat, dieses Kompen- dium zu schreiben, um das Wissen über Lärm in Politik und Gesellschaft zu vertiefen. Dabei kommt man nicht umhin, noch einmal auf die Gesetzes- lücken hinzuweisen und auf die Unzulänglichkeiten in der Festlegung der technischen und physikali- schen Umsetzungen des Gesetzes. Lärm ist eines der großen Umweltprobleme unseres Jahrhun- derts. Durch die hohen kognitiven Anforderungen an die Menschen steigt auch deren Lärmsensibilität. Gleichzeitig raubt ein pausenloser 24-Stunden- Verkehr die letzten Regenerationsphasen, so dass nichts anderes bleibt, als den Lärm zu reduzieren. Darum setzen wir darauf, dass der Gesetzgeber das Immissionsschutzrecht novelliert und die nachfolgenden Gesetzeslücken durch eindeutige Regelungen schließt. Bestandsstreckenbenachteiligung Die meisten deutschen Bahnstrecken gelten seit 40 Jahren als Bestandsstrecken, an denen es nach dem Gesetz mehr als doppelt so laut sein darf wie an Neubaustrecken. Damit werden 95 % der Bürger RECHTLICHE ASPEKTE Es ist ein nicht mehr zu überbietendes Beispiel von symbolischem Schutz ohne Wirkung, das sich im Immissionsschutzrecht in puncto Bahnlärm abzeichnet. Liegt es am Interesse des Bundes, der gleichzeitig auch Inhaber der Bahn ist, liegt es an der Fehleinschätzung von Lärmwirkungen, liegt es am Unvermögen von Behörden oder werden die Interessen von Bürgern und mittelständischer Wirtschaft in einem von Finanzmächtigen regierten Land schlichtweg nicht mehr ernst genommen? SCHUTZLOS AUSGELIEFERT Gesetzeslücken lassen Bahnlärmopfer schutzlos zurück