Kompendium-2012-2-Korr 16.02.2012 9:05 Uhr Seite 70 Probedruck C M Y CM MY CY CMY K RECHTLICHE ASPEKTE A-Filter-Bewertung Die A-Bewertung gilt als ein annähernd empfin- dungsadäquates Beurteilungskriterium. Deshalb werden Lärm-Werte national und international A-bewertet angegeben. Für sehr laute Belastungen wie den Schienenverkehrslärm gilt jedoch die A-Bewertung nicht als das Lautstärke- oder gehör- richtige Maß. Deshalb, und im Zusammenhang mit der Wirkung von Schallschutzmaßnahmen, ist an kritischen Immissionspunkten eine verglei- chende C-Bewertung vorzunehmen. Die Anstiegs- dynamik des Schallereignisses kann bei Schienen- verkehrslärm außergewöhnlich hoch sein. Diese Anstiegssteilheiten können eine Rolle bei psycho- sozialen und vegetativen Lärmwirkungen spielen, und zwar insbesondere durch die damit verknüpften hochdynamischen Pegel- und Frequenzänderungen. Grenzwerte Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden und zur Abwendung von erheblichen Belastungen sind die derzeit gültigen Grenzwerte völlig ungeeignet. Die an 95 % der Bahnstrecken geltenden Sanie- rungswerte von tagsüber 70 und nachts 60 dB(A) liegen um 30 dB(A) zu hoch und setzen die Bevöl- kerung schutzlos krankmachenden Schallereig- nissen aus. Abgesehen davon, dass nach heutiger Rechtslage nicht einmal auf die 60/70 dB(A) ein wirklicher Anspruch besteht. A-Bewertung: entspricht den Kurven gleicher Lautstärkepegel bei ca. 20–40 phon B-Bewertung: bei ca. 50–70 phon C-Bewertung: bei ca. 80–90 phon D-Bewertung: bei sehr hohen Schalldrücken Innenraumpegel Maximalpegel Mittelungspegel